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Vertragsbedingungen · B2B

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Bedingungen regeln unsere Zusammenarbeit mit Unternehmen. Der individuelle Auftrag bleibt dabei immer maßgeblich.

Stand: 29. September 2026

Inhalt

  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
  3. 3. Leistungen
  4. 4. Mitwirkung des Auftraggebers
  5. 5. Änderungen des Leistungsumfangs
  6. 6. Vergütung und Zahlung
  7. 7. Termine und höhere Gewalt
  8. 8. Abnahme bei Werkleistungen
  9. 9. Mängelrechte
  10. 10. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
  11. 11. Rechte an bereitgestellten Inhalten
  12. 12. Hosting, Wartung und Drittanbieter
  13. 13. Automatisierungen und KI-gestützte Funktionen
  14. 14. Vertraulichkeit und Datenschutz
  15. 15. Haftung
  16. 16. Laufzeit und Beendigung
  17. 17. Schlussbestimmungen
Inhalt
  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
  3. 3. Leistungen
  4. 4. Mitwirkung des Auftraggebers
  5. 5. Änderungen des Leistungsumfangs
  6. 6. Vergütung und Zahlung
  7. 7. Termine und höhere Gewalt
  8. 8. Abnahme bei Werkleistungen
  9. 9. Mängelrechte
  10. 10. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
  11. 11. Rechte an bereitgestellten Inhalten
  12. 12. Hosting, Wartung und Drittanbieter
  13. 13. Automatisierungen und KI-gestützte Funktionen
  14. 14. Vertraulichkeit und Datenschutz
  15. 15. Haftung
  16. 16. Laufzeit und Beendigung
  17. 17. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der MAFEKA UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter MAFEKA Digital, und ihren Auftraggebern über digitale und informationstechnische Leistungen.

Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Unsere Darstellungen auf der Website sind keine verbindlichen Angebote. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlich abgestimmten Beginn der Leistungserbringung zustande.

Art, Umfang, Termine, Vergütung und gegebenenfalls Abnahmekriterien ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und sonstigen individuellen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform bestätigt werden.

3. Leistungen

Wir erbringen insbesondere Leistungen in den Bereichen Konzeption, Design, Web- und Softwareentwicklung, Automatisierung, Hosting, Wartung, Beratung und individuelle IT-Lösungen. Geschuldet ist nur der im jeweiligen Vertrag konkret vereinbarte Leistungsumfang.

Soweit ein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart ist, erbringen wir die betreffende Leistung werkvertraglich. Bei Beratung, Betreuung, Wartung oder sonstigen tätigkeitsbezogenen Leistungen ist ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Wir dürfen geeignete Nachunternehmer einsetzen und technisch gleichwertige, für den Auftraggeber zumutbare Änderungen vornehmen, sofern der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird. Für unsere vertraglichen Pflichten bleiben wir verantwortlich.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er prüft Zwischenergebnisse innerhalb angemessener Fristen und weist konkret auf erkennbare Abweichungen hin.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf ausbleibender oder fehlerhafter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird nur berechnet, wenn er für den Auftraggeber erkennbar war oder wir ihn zuvor darauf hingewiesen haben.

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Weisungen verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere zu Datenschutz, Impressum, Wettbewerbsrecht, Barrierefreiheit oder branchenspezifischen Pflichten, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss werden als Change Request behandelt. Vor der Umsetzung stimmen die Parteien die Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Leistungsumfang ab. Bis zur Einigung dürfen wir die hiervon betroffenen Arbeiten aussetzen, wenn eine Fortsetzung ohne Klärung nicht sinnvoll möglich ist.

6. Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise-, Lizenz- und Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder vorab freigegeben wurde.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot kein anderes Zahlungsziel bestimmt ist. Vereinbarte Abschlags-, Meilenstein- oder wiederkehrende Zahlungen dürfen nach dem jeweiligen Leistungsstand abgerechnet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Termine und höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Voraussetzung ist stets die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.

Unvorhersehbare, unvermeidbare und nicht von der betroffenen Partei zu vertretende Ereignisse – etwa Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder erhebliche Ausfälle von Energie- und Kommunikationsnetzen – verlängern betroffene Fristen angemessen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen, soweit ihr dies zumutbar ist. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

8. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, zeigen wir deren Fertigstellung an und können den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.

Eine Leistung gilt nach Ablauf der gesetzten Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Die gesetzlichen Regelungen des § 640 BGB bleiben im Übrigen unberührt.

9. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Wir erhalten zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Kein von uns zu vertretender Mangel liegt vor, wenn die Beeinträchtigung ausschließlich durch nicht vereinbarte Änderungen des Auftraggebers, unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Änderungen externer Systeme, Schnittstellen oder Dienste verursacht wird. Unsere Auswahl-, Hinweis- und Integrationspflichten bleiben unberührt.

10. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den ausdrücklich vereinbarten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist. Ausschließliche Rechte, die Übertragung von Quell- oder offenen Produktionsdateien und das Recht zur Weiterlizenzierung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks, Module, Methoden, Vorlagen und allgemeines Know-how verbleiben bei uns oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erhält daran die für die vertragsgemäße Nutzung notwendigen Rechte. Für Open-Source-Software und sonstige Drittinhalte gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen. Nicht ausgewählte Entwürfe und Konzepte sind nicht Teil der Rechtseinräumung.

11. Rechte an bereitgestellten Inhalten

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er die für das Projekt erforderlichen Rechte an bereitgestellten Texten, Bildern, Marken, Daten, Software und sonstigen Inhalten besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

Bei einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Wir informieren ihn unverzüglich, überlassen ihm – soweit rechtlich möglich – die Abwehr und schließen ohne seine Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche. Eigene Pflichtverletzungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

12. Hosting, Wartung und Drittanbieter

Leistungsumfang, Laufzeit, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit von Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Eine ununterbrochene oder hundertprozentige Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Service Level vereinbart wurde. Erforderliche Wartungsfenster werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und schonend durchgeführt.

Domains, Cloud-Dienste, Schnittstellen, Lizenzen und andere Fremdleistungen können ergänzenden Bedingungen und technischen Änderungen des jeweiligen Anbieters unterliegen. Für Ausfälle oder Änderungen außerhalb unseres Einflussbereichs haften wir nicht, soweit wir unsere Auswahl-, Überwachungs-, Hinweis- und Reaktionspflichten erfüllt haben. Datensicherungen sind nur geschuldet, soweit sie zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.

13. Automatisierungen und KI-gestützte Funktionen

Ergebnisse automatisierter oder KI-gestützter Systeme können abhängig von Eingabedaten und Drittsystemen variieren. Der Auftraggeber prüft solche Ergebnisse vor Entscheidungen oder einer Veröffentlichung, soweit eine menschliche Kontrolle nach dem Vertragszweck erforderlich und zumutbar ist. Unsere Verantwortung für die vereinbarte Konzeption, Implementierung und erforderliche Hinweise wird dadurch nicht ausgeschlossen.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits bekannt, allgemein zugänglich, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und seiner Weisungen verantwortlich.

15. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

16. Laufzeit und Beendigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Ist für eine auf unbestimmte Zeit vereinbarte wiederkehrende Leistung keine Kündigungsfrist festgelegt, kann sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung sowie zwingende Kündigungsrechte bei Werk- oder Dienstverträgen bleiben unberührt.

Leistungen zur Datenherausgabe, Migration oder Übergabe nach Vertragsende sind nur geschuldet, soweit sie vereinbart oder zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung gesetzlich erforderlich sind. Zusätzlicher Aufwand wird nach Vereinbarung vergütet.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Paderborn ausschließlicher Gerichtsstand; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben unabhängig von dieser Formregel Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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